Haustiere in der Mietwohnung: Ihr gutes Recht

In den Deutschen Haushalten gibt es rund 30 Millionen Haustiere: ob Meerschweinchen, Kaninchen, Hunde – oder natürlich Katzen: sie sind nicht wegzudenken. 57 % der Deutschen leben laut Statista zur Miete. Natürlich entfällt ein Großteil der Haustiere durch diese Verteilung auch auf Mietwohnungen – wodurch es so manches Mal zu Ärger mit Vermietern kommt – doch wie ist das gesetzlich geregelt? Dies verrät uns das Portal sz-immo.de in einem Gastbeitrag.

Klauseln im Mietvertrag

Seit einem Urteil zu Haltung von Haustieren des Bundesgerichtshofes im Jahr 2007 ist ein generelles Haustierverbot durch eine Klausel im Mietvertrag nicht mehr zulässig. Der Grund: Der Mieter hat ein Recht auf das Halten von Kleintieren (Hamster, Schildkröten etc.).

Wenn eine entsprechend gültige Klausel fehlt, so müssen laut dem BGH Urteil die Interessen aller vom Haustier betroffenen Personen (Mieter, andere Bewohner, Nachbarn, Vermieter) abgewogen werden.

Damit wurde das Recht des Mieters in puncto Tierhaltung gestärkt. Ein Halten von beispielsweise Hunden und Katzen kann damit trotzdem nicht einfach ohne Rücksicht erfolgen – aber auch nicht generell verboten werden.

Katzen in der Mietwohnung

Die Zahl der Katzenbesitzer in Deutschland beträgt laut Verbrauchs- und Medienanalyse (VuMa) in etwa acht Millionen Personen. Ein Drittel der Deutschen Katzenhalter besitzt sogar zwei oder mehr Tiere.

Die allgemeine Rechtssprechung besagt heute, dass es sich bei einer Katze um ein Kleintier handelt. Damit gehört das Halten von Katzen grundsätzlich zum vertragsmäßigen Gebrauch der Mietwohnung. Denn im Normalfall geht von Kleintieren keine Störung Dritter aus und die Räumlichkeiten werden nicht in besonderer Weise beeinträchtigt. Es müssen sachliche Gründe für eine Verweigerung vorliegen, weshalb der Vermieter die Haltung untersagen kann. Aus diesem Grund ist in den meisten Verträgen ein Erlaubnisvorbehalt enthalten. Das bedeutet, dass vor Anschaffung eines Tieres der Vermieter gefragt wird. Dabei darf er weder willkürlich noch nach seinem persönlichen Ermessen handeln.

Machen Sie sich kundig

Schauen Sie in Ihrem Mietvertrag, ob und wie die Haltung von Haustieren geregelt ist. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Haustiere sind ausdrücklich erlaubt
    • gute Voraussetzung
    • gemeint sind Haustiere wie: Kleintiere und größere, ungefährliche Tiere (Hunde, Katzen)
  • Für Hunde und Katzen ist eine ausdrückliche Zustimmung des Vermieters nötig
    • Vermieter hält sich offen, im konkreten Fall zu entscheiden
    • Ablehnung des Haustieres nur mit sachlichen Gründen unter Abwägung aller Interessen
  • Haustiere sind generell verboten
  • Im Mietvertrag ist keine Angabe zu finden
    • Stimmen Sie sich mit Ihrem Vermieter ab

Kann eine Erlaubnis zurückgenommen werden?

Ja – der Vermieter darf eine Erlaubnis auch zurücknehmen. Das heißt, auch wenn das Tier schon angeschafft wurde, ist es möglich, dass es wieder aus der Mietwohnung heraus muss. Dazu muss der Vermieter wieder die triftigen Gründe haben und anführen. Liegen die Gründe vor und der Mieter behält das Tier entgegen der Forderung, hat der Vermieter die Möglichkeit, dem Mieter zu kündigen. Zur Entfernung des Tieres wird dem Mieter meist eine Frist gesetzt. Sollte von dem Tier aber eine Gefährdung ausgehen, muss es unter Umständen unverzüglich weg.

Besuch von Menschen mit ihrem Haustier in der Mietwohnung

Der Vermieter kann dem Mieter nicht verbieten, Besuch zu empfangen, der in Begleitung eines Haustieres ist. Der Besuch darf mit Haustier auch in der Wohnung des Mieters übernachten. Dabei darf das Tier keine wesentlichen Störungen verursachen. Und: Besuch bedeutet tatsächlich Besuch – es muss sich um einen vorübergehenden Aufenthalt halten. Das gilt auch, wenn auf das jeweilige Tier häufig aufgepasst wird, obwohl die Haltung untersagt wäre. Dann kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und bei Wiederholung sogar die Kündigung.

Übrigens: wer über ein paar Tage nicht zu Hause ist und keinen passenden Katzensitter gefunden hat, kann sich hier über die Katzenbetreuung in München Süd informieren.

 

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